Mitgliedschaft

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Laut Vereinssatzung besteht der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, d.h. aktiven und passiven Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aus Ehrenmitgliedern, jugendlichen Mitglieder von 14 bis 18 Jahren und Kindern unter 14 Jahren.

Aktive Mitglieder sind solche, die sich in einer oder mehreren Abteilungen sportlich betätigen, Passive solche, die in keiner Abteilung tätig sind.

Bei Versammlungen der Sport-Gemeinschaft Weißbach haben aktive und passive Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder volles Stimm- und Wahlrecht, während alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren kein Stimm- und Wahlrecht haben.