Hier die Corona Übersicht des SGW.
Bitte immer auch die Aushänge beachten.
Es gelten die aktuellen Corona-Regeln des Landkreises.
Tests:
Eine Testpflicht gilt ab einer Inzidenz von über 50!
Bei allen Veranstaltungen und Trainings bei dem ein Test nötig ist dürfen nur Personen teilnehmen, die:
– Seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind.
oder
– Von einer Corona Erkrankung genesen sind. Die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
oder
– Einen Testnachweis von einer offiziellen Teststation vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
oder
– Unter Aufsicht des Übungsleiters einen selbst mitgebrachten Schnelltest durchführen.
Abteilungen
Tennis:
– Ohne Test
– Email zur Kontaktverfolgung ist zwingend nötig. Siehe:https://sgw-pfronten.de/2021/05/08/tennisplatz-wieder-geoeffnet/
Tennistraining Kinder:
– Ohne Test
– Bei Indizidenz über 50 und max 20 Teilnehmer ohne Test.
Fußball Erwachsene:
– Ohne Test
-Mit Test, Impfung oder als Genesener (bei Inzidenz über 50).
Fußball Kinder:
– Ohne Test
– Bei Indizidenz über 50, max 20 Teilnehmer aber ohne Test.
Biker Erwachsene:
– Ohne Test
– Bei Indizidenz über 50 und mehr als 10 Teilnehmer: mit Test, Impfung oder als Genesener.
Trim Dich:
– Ohne Test
– Mit Test, Impfung oder als Genesener (bei Inzidenz über 50).
MTB Kinder:
– Ohne Test
– Bei Indizidenz über 50, max 20 Teilnehmer aber ohne Test.
Hallensportarten (Turnen etc.)
– Ohne Test
– Mit Test, Impfung oder als Genesener (bei Inzidenz über 50).
Clubheim:
– Ist geöffnet mit den geltenden Coronaregeln für die Gastronomie.
– Die Toiletten und Umkleiden dürfen benutzt werden.
Fußballplatz:
– Das Betreten des Platzes außerhalb der Trainingszeiten ist für Mitglieder erlaubt zur Ausübung von Individualsport.
Stand: 27.07.2021