Da die Inzidenz im Östallgau unter 50 gefallen ist und die Kreisverwaltungsbehörde die Freigabe gegeben hat, entfällt die Testpflicht für alle Trainings.
Die anderen Regeln wie z.B. Maskenpflicht bleiben bestehen.
Da die Inzidenz im Östallgau unter 50 gefallen ist und die Kreisverwaltungsbehörde die Freigabe gegeben hat, entfällt die Testpflicht für alle Trainings.
Die anderen Regeln wie z.B. Maskenpflicht bleiben bestehen.
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